Kosten

Welche Gebühren und Kosten kommen auf Sie zu?

Im Rahmen der Kassenpsychotherapie fallen für Sie in der Einzel- und Gruppentherapie keine Kosten an. Sie kommen einfach mit der Kassenkarte.

Bei Privatversicherten oder Selbstzahlern rechne ich gemäß der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte GOÄ ab. Diese Kosten werden von den privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen teilweise, nämlich bis zum 2,3-fachen Satz übernommen, derzeit häufig auch bis zum 3,0-fachen Satz.

Die Preise werden in der gesetzlichen Versicherung regelmäßig (auch rückwirkend) angepasst, und entsprechend verändere ich auch den Faktor.

Für privatversicherte Patienten bedeutet das, dass ich derzeit den 3,5-fachen Satz abrechne, um auf gleiche Preise zu kommen, wie sie von den gesetzlichen Kassen bezahlt werden (für Gruppentherapie sogar bis zum 5,5-fachen Satz). Die Sitzung kostet damit 153,02 €. Einmal monatlich rechne ich darüber hinaus die 801 mit dem 2,3-fachen Satz ab (Psychiatrische Untersuchung) mit 33,52 €

Sie könnten sich erkundigen, ob die Beihilfe und/oder Privatkasse bereit sind, über den 2,3-fachen Satz hinaus zu bezahlen oder ob Sie die Differenz selbst tragen müssen.

Für alle gesetzlichen Versicherungen und die Beihilfestellen gilt die Regel, dass nach sogenannten probatorischen Sitzungen („zur Prüfung“) weitere Sitzungen nur nach einem Antrag, der meist von einem Gutachter bewertet werden muss, bezahlt werden.

Nach der 1. Sitzung bei mir sollten Sie sich Zeit nehmen und überlegen, ob Sie eine Therapie mit mir beginnen wollen. Für diesen Fall werde ich den Antrag auf Psychotherapie für Sie vorbereiten. Andernfalls haben Sie noch weitere probatorische Sitzungen zur Verfügung, um andere Therapeuten oder Therapeutinnen zu testen. Privatversicherte Patienten werden die entsprechenden Informationen und Anträge von ihrer Gesellschaft bekommen.

Bedenken Sie die möglichen Folgen eines Kassenantrages:
Sie bekommen mit dem Kassenantrag eine Diagnose, die sozusagen „amtlich“ bei der Krankenkasse registriert ist, und die sie in der Zukunft womöglich von der Möglichkeit einer Verbeamtung oder einer privaten Versicherung mit Gesundheitsüberprüfungen ausschließt (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, private Kranken- oder Zusatzversicherung, Risikolebensversicherung, Rentenversicherung, Krankentagegeldversicherung usw.). Dies sollten Sie berücksichtigen und anstehende Verträge vorher abschließen. Im Zweifel lohnt sich eine selbst bezahlte Kurzzeittherapie von wenigen Sitzungen bei rasch anzugehenden Problemen mehr als sich später Versicherungsprobleme einzuhandeln und z.B. einen Hausbau- oder Existenzgründungskredit nicht zu bekommen, weil eine Risikolebensversicherung nicht mehr abgeschlossen werden kann.